Mitgliedschaft
Als Mitglied unseres Clubs kommt Ihr in den Genuss von verschiedenen Dienstleistungen. Läuferinnen und Läufer, die an SEV Tests und Meisterschaften teilnehmen wollen, müsen Mitglied eines offiziellen SEV-Clubs sein. Als ECJI-Mitglied werdet Ihr laufend über die Aktivitäten unseres Clubs orientiert. Mit Eurem Mitgliederbeitrag unterstützt Ihr die vielseitigen Aktivitäten und Aufwendungen des ECJI.
Hier findet Ihr unsere Statuten
Aktivmitglied
Als Aktivmitglieder gelten KursteilnehmerInnen, die erfolgreich den ersten Clubtest (Diplomtest 1) absolviert haben. Aktivmitglieder bestreiten weitere Club- sowie SEV Tests und nehmen an Meisterschaften, Cups und am Sponsorenlauf teil.
Alle Aktivmitglieder erhalten zu Beginn jeder neuen Saison die Informationsbroschüre. Ebenso werden sie während der Saison laufend über kommende Anlässe und aktuelle Geschehnisse informiert.
Den Leitfaden für Aktivmitglieder finden Sie weiter unten auf der Seite.
Ebenso finden Sie weiter unten die Bestimmungen zu den Linzenzen.
Passivmitglied
Der Mindestbeitrag für Passivmitglieder beträgt CHF 30. Als Passivmitglied sind auch Eltern herzlich willkommen. Passivmitglieder haben am Schaulaufen freien Eintritt.
Allfällige zusätzliche Spenden nimmt der ECJI jederzeit dankend entgegen.
Supporter
Der jährliche Mindestbeitrag für Supporter beträgt CHF 50. Supporter haben am Schaulaufen freien Eintritt, ebenso unsere Inserenten.
Leitfaden für Aktivmitglieder
per Vorstandsversammlungsbeschluss am 01.06.2009
1. Mitgliedschaft
Mit der Kursanmeldung für die laufende Saison und bestandenem ersten Diplomtest (1.SEV Sterntest) wird der/die Kursteilnehmer/in zum Aktivmitglied des ECJI mit allen Rechten und Pflichten. Ohne Bewilligung der Technischen Kommission (TK) dürfen Aktivmitglieder nicht mit der Lizenz eines anderen Eislaufclubs an regionalen oder nationalen Konkurrenzen und Meisterschaften starten.
2. Skateathon
Alle Aktivmitglieder verpflichten sich zur jährlichen Teilnahme am Skateathon, auch diejenigen, die in weiteren Eislaufclubs lizenziert sind oder in solchen einen Beitrag bezahlen.
3. Kadertraining
Jedes Aktivmitglied ist mit dem Bestehen des ersten SEV Kürtests (6. Klasse Interbronze) zum Kadertraining zugelassen, auch diejenigen, die in weiteren Eislaufclubs trainieren oder lizenziert sind.
4. Testwesen
Die Anmeldung für Diplom- und SEV Tests erfolgt, mit Absprache der Eltern und der jeweiligen Monitorin/ dem jeweiligen Monitor, nur durch die Clubtrainerin/ den Clubtrainer an die TK. Die Betreuung an Diplomtests auf dem Eis im Eissportzentrum Bödeli ist allein Sache der Clubtrainerin/ des Clubtrainers und der Monitorinnen/ Monitoren des ECJI. Die Resultate dürfen nur vom offiziellen Preisgericht verkündet werden.
5. Privatlektionen
Das Erteilen von privatem Eislaufunterricht ist während den offiziellen Trainingszeiten des ECJI sowie während dem öffentlichen Eislauf nur der Clubtrainerin/ dem Clubtrainer gestattet. Nur falls ihre/ seine Kapazität ausgeschöpft ist, kann allein der Vorstand eine weitere Trainerperson hinzuziehen.
6. Musikanlage
Die Benützung der Musikanlage ist nur während den offiziellen Trainingszeiten des ECJI erlaubt. Für den Gebrauch im öffentlichen Eislauf muss die Clubtrainerin/ der Clubtrainer anwesend sein. Die Läufer/innen haben eine gerechte Reihenfolge einzuhalten; am besten werden die CDs turnusgemäss abgespielt. Während dem Erteilen von Privatlektionen hat jedoch der/die Clubtrainer/in Priorität.
7. Clubmeisterschaftsteilnahme
Für Kadermitglieder: Alle Kadermitglieder mit gültiger Lizenz, die sie als Aktivmitglied des ECJI ausweist, dürfen an der jeweiligen Clubmeisterschaft teilnehmen. Läufer/innen, die ihre Lizenz in anderen Clubs gelöst haben, sind nicht teilnahmeberechtigt. Durch Bewilligung der TK kann ebensolchen Athletinnen und Athleten jedoch gegebenenfalls eine Starterlaubnis erteilt werden. Clubmeisterin oder Clubmeister wird das beim ECJI lizenzierte Aktivmitglied, das in der höchsten Kategorie gewinnt. Die Kategorien werden nach den einzelnen SEV Kürtests eingeteilt.
Für Aktivmitglieder ohne bestandenen SEV Test: Alle Aktivmitglieder, die noch keine gültige Lizenz besitzen, aber einen Diplomtest bestanden haben, dürfen ebenfalls an der Clubmeisterschaft starten. Das Kürprogramm muss den jeweiligen Clubrichtlinien entsprechen. Aktivmitglieder, die den jeweiligen Diplomtest nicht in Interlaken bestanden haben, d.h. diejenigen, die ihre Clubtests in anderen Eislaufclubs absolvieren, sind gegebenenfalls, nur in Absprache mit der TK teilnahmeberechtigt.
Für weitere Fragen steht Ihnen der Vorstand sehr gerne zur Verfügung. Des Weiteren sei auf die offiziellen Statuten des EC Jungfrau Interlaken hingewiesen, welche Sie zu jeder Zeit bei der TK anfordern können.
Lizenz
Wozu eine Lizenz?
Wenn eine Läuferin/ein Läufer an nationalen und internationalen Wettkämpfen teilnehmen will, muss sie/er im Besitz einer gültigen Lizenz sein. Diese Regelung gilt ebenfalls für das Bestreiten der SEV Tests. Die Lizenzkarte dient als Ausweis (Geburtsdatum, Nationalität) des aktiven Eisläufers/der aktiven Eisläuferin und als Leistungsnachweis (erreichte Resultate).
Wie kommt man zu einer Lizenz?
Die Lizenzkarte wird aufgrund eines Gutachtens des Clubs an den Verantwortlichen des SEV für Lizenzen ausgestellt.
Zur Anforderung einer Lizent benötigt der ECJI von Ihnen folgende Unterlagen:
- Ein Passfoto
- Ein offizielles Dokument (Identitätskarte)
Was kostet eine Lizenz?
Das erstmalige Ausstellen einer Lizenz kostet total CHF 200. Die jährliche Lizenzgebühr beträgt CHF 100.
Wie lange ist die Lizenz gültig?
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz läuft jeweils vom 1. Mai bis zum 30. April. Wenn die Lizenz nicht innerhalb von 60 Tagen einbezahlt wird, erfolgt eine Deaktivierung. Um die Lizenz erneut zu aktivieren, muss ein Betrag von CHF 150 geleistet werden.